Bei dem Begriff „Landwirtschaftliche Buchstelle“ handelt es sich um eine gesetzlich geschützte Bezeichnung, die nur an Personen verliehen wird, die für die Steuerberatung der Land- und Forstwirtschaft eine besondere Sachkunde nachgewiesen haben.
Wir freuen uns mit Ihr und sind froh, eine so kompetente Kollegin im wetreu-Team zu haben.
Fachkompetenz ist Voraussetzung für beste Beratung